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Landesarbeitsgemeinschaft der Dozenten für Gebärdensprache Sachsen e.V.

Dozenten

is_singular

Der/die Gebärdensprachdozent*in

Die Gebärdensprachdozentinnen und -lehrerinnen sind selbstbewusste Botschafter mit Kenntnissen beider Kulturen und leisten eine Tätigkeit, die von beiden Seiten, von den Hörenden sowie von der Gehörlosen-/Taubengemeinschaft, respektiert wird. Sie vermitteln das Hintergrundwissen, sowie die Kultur der Gehörlosen/Tauben und die grammatische Umsetzung der Lautsprache in die Deutsche Gebärdensprache.

Die Gebärdensprachdozentinnen und -lehrerinnen agieren auf der Grundlage der Berufsordnung ( PDF Berufsordnung) und des Berufsbildes der Gebärdensprachdozentinnen und -lehrerinnen ( PDF Berufsbild).

Was ist der Unterschied zwischen “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in” und “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in”? 

Ist der Abschluss “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in” eine höhere Qualifikation als der “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in”?

Nein: Beide Abschlussbezeichnungen sind rechtlich gesehen gleichwertig.

Erklärung zur Abschlussbezeichnung für Gebärdensprachdozenten:

Erklärung Abschlussbezeichnung GSDoz

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