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Landesarbeitsgemeinschaft der Dozenten für Gebärdensprache Sachsen e.V.

Prüfungsamt

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Erlangung des Abschlusses „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in“

Tätige Gebärdensprachdozent*innen können sich in Darmstadt beim staatlichen Prüfungsamt für Sprachen für den Abschluss
„staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in“ prüfen bzw. qualifizieren lassen.

Informationen zur Prüfung, siehe Link:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/

https://lehrkraefteakademie.hessen.de/besondere-staatliche-pruefungen/pruefungsangebot/lehrer-in-fuer-deutsche-gebaerdensprache

(Staatliche Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache)


Was ist der Unterschied zwischen “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in” und “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in”? 

Ist der Abschluss “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in” eine höhere Qualifikation als der “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in”?

Nein: Beide Abschlussbezeichnungen sind rechtlich gesehen gleichwertig.

Erklärung zur Abschlussbezeichnung für Gebärdensprachdozenten: ( PDF zur Abschlussbezeichnung für Gebärdensprachdozenten)

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