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Landesarbeitsgemeinschaft der Dozenten für Gebärdensprache Sachsen e.V.

Berufsbild

is_singular

Gebärdensprachdozent*in

Der Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache e.V. (BDG) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gehörlosenbund e.V. (DGB) in einer Arbeitsgruppe die Grundlagen des Berufsbildes des/der Gebärdensprachdozent*in verfasst. Das Berufsbild des/der Gebärdensprachdozent*in ( PDF Berufsbild). wurde im Juni 2004 in Hamburg offiziell vorgestellt und von den Landesverbänden der Gebärdensprachdozent*innen mitunterzeichnet.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich die Landesverbände der Gebärdensprachdozent*innen, unter Aufsicht des BDG, über die durchgeführten Kurse in den zugehörigen Bundesländern zu wachen und dabei sicherzustellen, dass die dort tätigen Gebärdensprachdozent*innen/-kursleiter*innen das Berufsbild einhalten und konzeptionell korrekt unterrichten.

Neben der Durchführung von Gebärdensprachkursen beinhaltet das Tätigkeitsprofil des/der Gebärdensprachdozent*in die eigene Auswertung und Reflexion, z.B. bezüglich der eigenen Rolle als Dozent*in, der Überprüfung des Unterrichtsablauf sowie das Erreichen der Unterrichtsziele.

Weitere Auszüge aus dem Tätigkeitsprofil eines/einer Gebärdensprachdozent*in:

Konzeption und Planung von Unterricht
Dazu gehört u.a.

  • fachliche und didaktische Planung des Unterrichts unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppen
  • Erstellung von Unterrichtsmaterial

Inhalte des Unterrichts
Die Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) ist Hauptinhalt des Unterrichts.
Zu den weiteren Inhalten des DGS-Unterrichts gehören u.a.

  • Aufbau des DGS-Vokabulars unter Berücksichtigung der verschiedenen Dialekte
  • Vermittlung von grammatischen Regeln
  • Vermittlung einer Gesprächskompetenz
  • Vermittlung von Kommunikationstaktiken
  • Informationen zur Gehörlosenkultur, sowie zur Geschichte Gehörloser und der Gehörlosengemeinschaft

Weitere Tätigkeitsbereiche
Weitere Tätigkeitsbereiche von Gebärdensprachdozent*innen sind z.B.:

  • Forschung (z.B. zur Gebärdensprachlinguistik, Entwicklung und Evaluation von Unterrichtskonzepten und -medien)
  • Lehre und Konzeptentwicklung im Rahmen der Ausbildung von Gebärdensprachdozent*innen
  • Mitarbeit in der Entwicklung von Ausbildungskonzepten (z.B. Gebärdensprachdolmetscherausbildung, Hörgeschädigtenpädagogik)
  • Entwicklung und Produktion von Lehr- und Lernmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, Mitarbeit in Projekten an Schulen für Hörende oder Hörgeschädigte etc.)
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