Prüfungsamt
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Erlangung des Abschlusses „staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in“
Tätige Gebärdensprachdozent*innen können sich in Darmstadt beim staatlichen Prüfungsamt für Sprachen für den Abschluss
„staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in“ prüfen bzw. qualifizieren lassen.
Informationen zur Prüfung, siehe Link:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/
(Staatliche Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache)
Was ist der Unterschied zwischen “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in” und “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in”?
Ist der Abschluss “staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdozent/in” eine höhere Qualifikation als der “staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in”?
Nein: Beide Abschlussbezeichnungen sind rechtlich gesehen gleichwertig.
Erklärung zur Abschlussbezeichnung für Gebärdensprachdozenten: ( PDF zur Abschlussbezeichnung für Gebärdensprachdozenten)
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